1. Geltungsbereich


Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die den Verleih bzw. die Vermietung von Elektrofahrrädern (Vertragsgegenstand) sowie Zubehör (z.B. GPS-Navigationssystem, Lichtsystem, Helm, etc.) durch die Firma ebike4u e. U. regeln, welche nachfolgend als Vermieter bezeichnet wird. Die Kontaktdaten der Firma ebike4u e. U. sind unter dem Punkt Kontakt auf der Homepage www.ebike4u.net angegeben.

2. Zahlungs- und Rücktrittsbedingungen

(1) Die Preise gelten laut Website und den jeweils aktuellen Informationsbroschüren des Vermieters. Die Buchung und Abrechnung des Mietvertrages kann online über Kreditkarte, über eine telefonisch abzuwickelnde Kreditkartenbuchung, sowie in Bar (nur bei Selbstabholung des e-bikes) erfolgen. Es wird kein Zuschlag bei Buchung mit Kreditkarte verrechnet.

(2) Bei Onlinebuchung erfolgt nach prompter und elektronischer Überprüfung der Kreditkarte eine Gratiszustellung in das Zustellgebiet innerhalb des Wiener Gürtels. Die Zustellung erfolgt frühestens ab 10:00 Uhr des Folgetages der Buchung bzw. ab 10:00 Uhr für den reservierten Tag.

(3) Bei telefonischer Kreditkartenbuchung erfolgt nach prompter und elektronischer Überprüfung der Kreditkarte eine Gratiszustellung in das Zustellgebiet innerhalb des Wiener Gürtels. Die Zustellung erfolgt nach telefonischer Vereinbarung.

(4) Es wird bei Übergabe des Mietgegenstandes eine Kaution in der Höhe von € 300, oder ein amtlicher Lichtbildausweis einbehalten, welche bei vertragsgemäßer Retournierung des Mietgegenstandes rückerstattet wird.

(5) Eine Verlängerung der Mietdauer ist um maximal zwei Tage (das entspricht einer Gesamtmietdauer von drei Tagen) über eine telefonische Kreditkartenbuchung und ausschließlich bei Verfügbarkeit des Mietgegenstandes möglich.

(6) Die Rückgabe bzw. die Abholung des Mietgegenstandes ist gratis. Rückgabeort und –zeit (Rückgabe bis spätestens 22:00 Uhr des letzten Miettages) können entweder bei der Übernahme des E-Bikes  mit dem Auslieferer vereinbart werden, oder telefonisch bis spätestens 21:00 Uhr des letzten Miettages dem Auslieferer bekanntgegeben / mit diesem vereinbart werden. (innerhalb des Wiener Gürtels)

(7) Erscheint der Mieter bei Rückgabe/Abholung des Mietgegenstandes nicht zum vereinbarten Treff- bzw. Zeitpunkt, erfolgt nach einem einmaligen und erfolglosen telefonischen Kontaktversuch von Seiten des Vermieters, eine Diebstahlsanzeige. Bei nicht termingerechter bzw. vereinbarungsgemäßer Rückgabe wird  der Betrag in der Höhe eines Einzelmiettages des e-bikes inklusive aller gebuchten Komponenten  plus einer Vertragsstrafe von EUR 20 vereinbart. Für jeden weiteren Verzugstag erhöht sich die Vertragsstrafe um weitere EUR 20 plus einem weiteren Betrag in der Höhe eines Einzelmiettages des e-bikes inklusive aller gebuchten Komponenten.

(8) Erfolgt die Abrechnung des Mietvertrages über eine Kreditkarte, erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass alle anfallenden berechtigten Forderungen aus dem Mietverhältnis inklusive entstandener und im Veranwortungsbereich des Mieters liegenden Schäden, mit dem Kreditkartenunternehmen abgerechnet bzw. nachverrechnet werden können.

(9) Bei Reservierung besteht ein Rücktrittsrecht bis sieben Tage vor dem Reservierungsdatum, welches schriftlich per Post oder via Mail erfolgen muss. Nimmt der Mieter das Rücktrittsrecht wahr, so ist er verpflichtet dem Vermieter eine Aufwandsentschädigung von € 10 pro E-Bike zu erstatten. Erscheint der Mieter nicht zum vereinbarten Treff- bzw. Zeipunkt gibt es keine Refundierung des Geldes.


3. Pflichten des Mieters (Übernahme, Nutzung, Rückgabe)

(1) Der Mieter ist verpflichtet die Verkehrssicherheit, die Betriebssicherheit sowie die Funktionstüchtigkeit des Mietgegenstandes vor Fahrtantritt zu überprüfen. Werden im Zuge der Überprüfung oder während der Nutzung Mängel festgestellt, welche einen oder mehrere dieser drei Punkte offensichtlich beeinträchtigen, so sind diese unverzüglich dem Vermieter zu melden. Werden andere Schäden bei Übernahme festgestellt, so sind diese schriftlich vom Mieter und Auslieferer in einer vom Vermieter vorgefertigten Liste festzuhalten und von beiden Parteien zu unterfertigen. Die Einhaltung der Verkehrsvorschriften liegt im Verantwortungsbereich des Mieters. Die Nutzung des Elektrofahrrades durch den Mieter muss sachgemäß und sorgsam erfolgen. Wird der Mietgegestand bzw. Teile des Mietgegenstandes (z.B. GPS-Navigationssystem, Lichtsystem, etc.) gestohlen, muss der Mieter unverzüglich Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle erstatten. Von Diebstahl und Verlust des Mietgegensandes bzw. einzelner Teile des Mietgegenstandes muss der Vermieter umgehend in Kenntnis gesetzt werden. Der Mieter haftet bei Diebstahl oder Verlust mit dem Zeitwert der jeweiligen Mietgegenstände!
(2) Jedwede Umbauten und technsiche Veränderungen des Mietgegenstandes sind untersagt. Der Mietgegenstand ist bei Nichtbenützung stets mit dem mitgelieferten Schloss an einem fixen Objekt (Laterne, Fahrradbügel, etc.) zu versperren, die Zusatzteile (GPS, abnehmbare Licher) sind abzunehmen und sicher zu verwahren. Der Akku/Fahrbatterie muss über Nacht abgenommen, und sicher verwahrt werden!

(3) Bei Rückgabe überprüft der Vermieter/Auslieferer den Mietgegenstand auf während der Nutzung durch den Mieter entstandende Beschädigungen. Werden Schäden bei Rückgabe festgestellt, so sind diese schriftlich vom Mieter und Auslieferer in einer vom Vermieter vorgefertigten Liste festzuhalten und von beiden Parteien zu unterfertigen, der Gegenwert dieser Schäden wird von der Kaution abgezogen. Eine Auflistung der Schäden (z. B. Lackschaden, Achter) und deren Kosten sind in einer Preisliste auf der Homepage www.ebike4u.net angeführt. Übersteigt der Schadenswert die Kaution, erfolgt eine Nachverrechnung nach den in den AGBs unter Punkt 2.8. angeführten Bedingungen durch den Vermieter.

4. Haftung

(1) Der Mieter haftet für den überlassenen Mietgegenstand nach den Grundsätzen des österr. Schadensersatzrechtes. Bei durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Diebstahl oder Verlust des Elektrofahrrades und seiner Zusatzkomponenten (z. B. GPS, Licht) haftet der Mieter mit dem Zeitwert der jeweiligen Teile, welche in der aktuellen Preisliste auf der Homepage www.ebike4u.net veröffentlicht sind. Übersteigt der Haftungsbetrag die Kaution kann laut den in den AGBs unter Punkt 2.8. angeführten gültigen Zahlungsbedingunen nachverrechnet werden. Bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten des Mieters sind die angeführten Haftungsgrenzen ungültig.

Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Personenschäden. Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen.


Gerichtsstand ist Wien. Davon unberührt bleibt der Verbrauchergerichtsstand gem. §14 KSG.

 

Stand:05.08.2011

 

 

 

 

1 Schadensfall

Lackschäden
Besch. Steuerungseinheit Lenker
Beschädigung Motoreinheit, max.
Beschädigung Akku, max.
Beschädigung Akkukonsole
Beschädigung Lichtanlage
Beschädigung Rückstrahler
Beschädigung Seitenständer
Beschädigung Gepäckträger
Beschädigung Kotflügel
Beschädigung Glocke
Beschädigung Kettenabdeckung
Beschädigung je Bremshebel
Beschädigung je Treter
Beschädigung Vorderfelge
Beschädigung Hinterfelge
Beschädigung Schalteinheit Lenker
Beschädigung Schalteinheit Hinterrad
Diebstahl Sattel
Diebstahl/Verlust Akkuschlüssel
Diebstahl/Verlust Fahrradschloss
Diebstahl/Verlust/Totalschaden E-Bike
Diebstahl/Verlust/Totalschaden Komponenten

2 Betrag [€]

--
50,-
300,-
400,-
50,-
20,-
10,-
20,-
20,-
20,-
10,-
20,-
20,-
20,-
30,-
50,-
30,-
50,-
50,-
10,-
80,-
Zeitwert
Zeitwert